Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Kaufanfragen und Verträge, die zwischen Steffen Klein (Einzelunternehmen) – im folgenden „Verkäufer“ genannt – und dem Kunden über die Kommunikationswege der Webseite mallorca-moebel.de sowie die zugehörigen Domains (u.a. muebles-baleares.es, balear-cargo.de, balear-cargo.es) angebahnt werden.
§ 2 Vertragsschluss (Individuelle Anfrage)
(1) Die auf der Webseite dargestellten Produkte stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung an den Kunden, eine unverbindliche Anfrage zu stellen.
(2) Nach Ihrer Anfrage (per WhatsApp, E-Mail oder Telefon) prüfen wir die Verfügbarkeit beim Händler sowie die Kapazitäten für die Anlieferung unserer Ware nach Mallorca im Rahmen unseres Werksverkehrs.
(3) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen und Sie dieses ausdrücklich (z. B. durch Bestätigung der Nachricht oder Zahlung der Rechnung) annehmen.
§ 3 Preise und Bereitstellung
(1) Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche spanische Mehrwertsteuer (IVA).
(2) Die Anlieferung der verkauften Ware erfolgt durch den Verkäufer im Rahmen des eigenen Werksverkehrs. Die Kosten für die Bereitstellung und den logistischen Aufwand der Anlieferung werden als Servicepauschale kalkuliert und im individuellen Gesamtangebot ausgewiesen.
§ 4 Lieferbedingungen und Selbstbelieferungsvorbehalt
(1) Die Lieferung erfolgt auf der Route Deutschland/Niederlande – Mallorca direkt an Ihre Adresse oder bei Notwendigkeit an unser Zwischenlager in 07420 Sa Pobla/Mallorca.
(2) Sollte ein Produkt aufgrund von Nichtverfügbarkeit beim Vorlieferanten nicht lieferbar sein, steht uns ein Rücktrittsrecht zu. In diesem Fall werden wir Sie umgehend informieren.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse oder Überweisung.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages das Eigentum von Steffen Klein (Einzelunternehmen).
§ 7 Haftung und Transportschäden
(1) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei uns und dokumentieren diese fotografisch.
(2) Die Beförderung erfolgt als Werkverkehr gemäß § 1 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Die Haftung für die Ware während der Beförderung durch den Verkäufer richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen des Kaufrechts.
§ 8 Beschaffenheit der Ware und Gewährleistung
(1) Besonderheit des Sortiments: Bei den angebotenen Waren handelt es sich um hochwertige Möbelstücke, Einzelstücke oder limitierte Fertigungen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um industriell gefertigte Massenware.
(2) Maßgeblichkeit der Darstellung: Die Beschaffenheit der Ware richtet sich primär nach den Objektfotos auf der Webseite. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es bei der digitalen Darstellung zu geringfügigen Farb- und Strukturabweichungen kommen kann.
(3) Sorgfaltspflicht des Kunden: Aufgrund der Individualität der Stücke ist der Kunde angehalten, vor Vertragsschluss etwaige Detailfragen zu klären oder zusätzliche Aufnahmen anzufordern, sofern spezifische Merkmale für die Kaufentscheidung wesentlich sind. (4) Materialtypische Eigenschaften: Dem Kunden ist bewusst, dass bei den verwendeten Materialien (insbesondere Vollholz und Metall im Industrial-Design) folgende Merkmale keinen Sachmangel im rechtlichen Sinne darstellen:
-
Vollholz: Naturbedingte Astlöcher, Wuchsrisse sowie Struktur- und Farbunterschiede, die durch das natürliche "Arbeiten" des Holzes entstehen können.
-
Industrial-Design: Charakteristische Merkmale der handwerklichen Bearbeitung, wie sichtbare Schweißverbindungen, gewollte Schleifspuren oder produktionsbedingte Unregelmäßigkeiten in der Metalloberfläche.
§ 9 Mängelrüge und Nacherfüllung (Mallorca-Regelung)
(1) Rügepflicht: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese unverzüglich unter Beifügung aussagekräftiger Fotodokumentation schriftlich zu rügen.
(2) Vorrang der Nacherfüllung: Im Falle eines berechtigten Mangels steht dem Verkäufer das Recht zur Nacherfüllung zu. Aufgrund der besonderen logistischen Situation auf Mallorca behält sich der Verkäufer vor, die Nacherfüllung durch einen qualifizierten Fachbetrieb vor Ort ausführen zu lassen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und den Wert der Ware vollständig wiederherstellt.
(3) Ausschluss der Minderung bei Bagatellabweichungen: Eine Minderung des Kaufpreises oder ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, sofern lediglich eine unerhebliche Abweichung von der Soll-Beschaffenheit vorliegt, welche die Funktion oder den ästhetischen Gesamteindruck des Einzelstücks nicht wesentlich beeinträchtigt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Homburg v. d. Höhe.
